Feuerwehren
Feuerwehr Gifhorn, Feuerwehr Gamsen, Feuerwehr Kästorf, Feuerwehr Neubokel, Feuerwehr Wilsche, Feuerwehr Boitzenhagen, Feuerwehr Erpensen, Feuerwehr Gannerwinkel, Feuerwehr Glüsingen, Feuerwehr Knesebeck, Feuerwehr Lüben, Feuerwehr Mahnburg, Feuerwehr Ohrdorf, Feuerwehr Rade, Feuerwehr Radenbeck, Feuerwehr Schnefelingen, Feuerwehr Stöcken, Feuerwehr Suderwittingen, Feuerwehr Teschendorf, Feuerwehr Zasenbeck, Feuerwehr Dannenbüttel, Feuerwehr Grussendorf, Feuerwehr Neudorf Platendorf, Feuerwehr Stüde, Feuerwehr Triangel, Feuerwehr Westerbeck, Feuerwehr Barwedel, Feuerwehr Bokensdorf, Feuerwehr Jembke, Feuerwehr Osloß, Feuerwehr Tappenbeck, Feuerwehr Weyhausen, Feuerwehr Altendorf, Feuerwehr Bergfeld, Feuerwehr Brechtorf, Feuerwehr Brome, Feuerwehr Croja, Feuerwehr Ehra Lessin, Feuerwehr Eischott, Feuerwehr Hoitlingen, Feuerwehr Kaiserwinkel, Feuerwehr Parsau, Feuerwehr Rühen, Feuerwehr Tiddische, Feuerwehr Tülau, Feuerwehr Voitze, Feuerwehr Zicherie, Feuerwehr Bokel, Feuerwehr Emmen, Feuerwehr Hankensbüttel, Feuerwehr Lingwedel, Feuerwehr Oerrel, Feuerwehr Repke, Feuerwehr Schweimke, Feuerwehr Wentorf, Feuerwehr Wierstorf, Feuerwehr Allenbüttel, Feuerwehr Allerbüttel, Feuerwehr Calberlah, Feuerwehr Isenbüttel, Feuerwehr Ribbesbüttel, Feuerwehr Vollbüttel, Feuerwehr Wasbüttel, Feuerwehr Wettmershagen, Feuerwehr Ahnsen, Feuerwehr Böckelse, Feuerwehr Dalldorf, Feuerwehr Dieckhorst, Feuerwehr Ettenbüttel, Feuerwehr Flettmar, Feuerwehr Hahnenhorn, Feuerwehr Hillerse, Feuerwehr Leiferde, Feuerwehr Meinersen, Feuerwehr Müden, Feuerwehr Ohof, Feuerwehr Päse, Feuerwehr Seershausen, Feuerwehr Abbesbüttel, Feuerwehr Bechtsbüttel, Feuerwehr Didderse, Feuerwehr Grassel, Feuerwehr Gro? Schwülper, Feuerwehr Lagesbüttel, Feuerwehr Meine, Feuerwehr Ohnnhorst Gravenhorst, Rethen, Feuerwehr Rolfsbüttel, Feuerwehr Rötgesbüttel, Feuerwehr Rothemühle, Feuerwehr Vordorf, Feuerwehr Walle, Feuerwehr Wedesbüttel, Feuerwehr Betzhorn, Feuerwehr Groß Oesingen, Feuerwehr Pollhöfen, Feuerwehr Schönewörde, Feuerwehr Ummern, Feuerwehr Wahrenholz, Feuerwehr Wesendorf, Feuerwehr Westerholz
Bundesland: Niedersachsen
Kreisstadt: Gifhorn
Fläche: 1.562,77 km²
Einwohner: 175.298 (31. Dezember 2005)
Bevölkerungsdichte: 112,2 Einwohner je km²
Kreisschlüssel: 03 1 51
Kfz-Kennzeichen: GF
Kreisgliederung: 41 Gemeinden
Adresse der Kreisverwaltung: Schlossplatz 1 38518 Gifhorn
Er grenzt im Westen an den Landkreis Peine, an die Region Hannover und an den Landkreis Celle, im Norden an den Landkreis Uelzen, im Osten an den Altmarkkreis Salzwedel und an den Ohrekreis in Sachsen-Anhalt und im Süden an den Landkreis Helmstedt und an die kreisfreien Städte Wolfsburg und Braunschweig.
Der Landkreis wird von den Flüssen Aller, Ise und Oker durchquert. Die Ise mündet in der Gifhorner Innenstadt in die Aller und die Oker bei Müden. Bei Edesbüttel zweigt der Elbe-Seitenkanal vom Mittellandkanal ab.
Die Hauptverkehrsadern sind die B4 in Nord - Süd Richtung ,die B 188 in Ost - West Richtung, die B244 entlag der Landesgrenze zu Sachsen Anhalt und die B 248.
Der tiefste Punkt des Landkreises Gifhorn liegt an der Aller bei Müden (46 m über NN). Der höchste Punkt liegt im Norden des Kreises bei Sprakensehl (124 m über NN). Bis 1972 lag der höchste Punkt noch im damaligen Südosten des Kreises im Höhenzug des Dorm (Elm-Vorland, 182 m über NN).
Nach dem Niedersächsischen Landesamt für Statistik wohnten 2005 im Landkreis Gifhorn 175.298 Menschen in 48.898 Gebäuden mit insgesamt 7.493 Wohnungen bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 44,8m je Person. 21,90% der Bevölkerung waren 2005 unter 18 Jahre alt, 7,80% zwischen 18 und 25, 29,00% zwischen 25 und 45, 25,30% zwischen 45 und 64, und 16,00% waren 65 Jahre alt oder älter. Die Arbeitslosenquote lag bei durchschnittlich 11,0% (Männer: 9,4%, Frauen: 13,%). 36.408 Menschen pendeln regelmäßig aus dem Landkreis heraus, 3.308 herein.
Zuständig für die Städte-, Gemeinden- und Samtgemeinden
()= Einwohner
Gifhorn, Stadt,
(42.311)
Wittingen, Stadt,
(12.184)
Gemeinde Sassenburg,
(10.994)
Samtgemeinde Boldecker Land (9.912)
Barwedel (1.059)
Bokensdorf (957)
Jembke (1.971)
Osloß (1.980)
Tappenbeck (1.292)
Weyhausen *(2.653)
Samtgemeinde Brome (15.445)
Bergfeld (923)
Brome, Flecken * (3.399)
Ehra-Lessien (1.622)
Parsau (1.923)
Rühen (4.841)
Tiddische (1.266)
Tülau (1.471)
3. Samtgemeinde Hankensbüttel (9.693)
Dedelstorf (1.554)
Hankensbüttel * (4.463)
Obernholz (936)
Sprakensehl (1.314)
Steinhorst (1.426)
Samtgemeinde Isenbüttel (15.510)
Calberlah (5.219)
Isenbüttel * (6.198)
Ribbesbüttel (2.143)
Wasbüttel (1.950)
Samtgemeinde Meinersen (21.062)
Hillerse (2.616)
Leiferde (4.409)
Meinersen * (8.410)
Müden (Aller) (5.627)
Samtgemeinde Papenteich (23.413)
Adenbüttel (1.723)
Didderse (1.380)
Meine * (8.088)
Rötgesbüttel (2.273)
Schwülper (6.636)
Vordorf (3.313)
Samtgemeinde Wesendorf (14.583)
Groß Oesingen (2.017)
Schönewörde (967)
Ummern (1.575)
Wagenhoff (1.175)
Wahrenholz (3.827)
Wesendorf * (5.022)
Euronotruf
Der Euronotruf ist die EU-weite Notrufnummer 112.
Unter dieser Telefonnummer ist in jedem Land der EU Hilfe zu erreichen, ganz egal ob Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr. Regional unterschiedlich wird diese Nummer zu verschiedenen Alarmzentralen weitergeleitet, die ihrerseits die jeweilig angeforderte Organisation informieren.
Der Euronotruf wurde bereits 1991 von der EU-Kommission ins Leben gerufen. Aber erst langsam wird er in den einzelnen Ländern umgesetzt. Neben dem Euronotruf haben in den einzelnen Ländern die lokalen Notrufnummern weiterhin ihre Gültigkeit. Auch in vielen Ländern in Übersee erreicht man mit 112 die Notrufzentrale.
Handynetze bieten mit ihren mobilen Endgeräten eine nahezu ideale Möglichkeit den Euronotruf zu verständigen. Es macht dabei keinen Unterschied, welches Netz gerade gewählt wurde, da moderne Mobilfunknetze Verbindungen automatisch Prioritäten zuweisen. Ein Notruf hat immer den höchsten Rang, was auch aus technischer Sicht erhebliche Folgen hat: Im Funkloch wird der stärkste Funkmast gewählt - egal von welchem Provider. Sind alle Verbindungen dieser Funkzelle belegt, trennt das Netz automatisch mindestens eine Verbindung mit niederer Priorität, um den Notruf zu verbinden. Dies ist zum Beispiel in der Silvesternacht sehr wichtig. Die entsprechende Leitstelle kann natürlich trotzdem belegt sein, dies hat aber mit dem Funknetz nichts zu tun.
Erste Hilfe
Schnell kann es einmal passieren, dass man sich einem Notfall gegenüber sieht und vor lauter Aufregung nicht mehr weiss, wie man angemessen reagieren soll, bis der Notarzt erscheint. Im Folgenden sind daher einige der wichtigsten Verhaltensregeln für den Notfall aufgelistet.
Diese Erste-Hilfe-Tipp’s wurden freundlicherweise von Carsten Kluding überlassen,
der sich nach wie vor sehr auf diesem Gebiet engagiert.
BEWUSSTLOSIGKEIT
Anzeichen:
keine Reaktion auf Ansprache, Schütteln
wenn Atmung vorhanden, stabile Seitenlage durchführen:
- Person auf die Seite legen
- Kopf nach hinten ziehen
- Mund öffnen
- Mund ist die tiefste Stelle
- Notruf 112
- Atmung kontrollieren
LEBLOSE PERSON - HERZSTILLSTAND
Anzeichen:
- Bewusstlosigkeit
- keine Atmung
- keine Bewegung
Maßnahmen:
Notruf 112
Herzdruckmassage
- in Rückenlage auf den Fußboden legen
- Kinn anheben
- sich neben die Person knien
- Brustkorb frei machen
- einen Handballen zwischen Brustwarzen auf Brustbein legen
- anderen Handballen auf ersten legen
- mit durchgedrückten Armen Brustkorb 4 bis 5 Zentimeter eindrücken und wieder voll entlasten
- Maßnahme 100 Mal pro Minute durchführen, bis der Rettungsdienst kommt
HERZINFARKT
Anzeichen:
- schwere, länger als 5 Minuten anhaltende Schmerzen im Brustkorb, die in Arme, Schulterblätter, Hals, Kiefer, Oberbauch ausstrahlen können
- starkes Engegefühl, heftiger Druck im Brustkorb, Angst
- zusätzlich zum Brustschmerz Luftnot, Übelkeit, Erbrechen
- bei Frauen sind Luftnot, Übelkeit und Erbrechen nicht selten alleinige Alarmzeichen
- Schwächeanfälle (auch ohne Schmerzen), evtl. Bewusstlosigkeit
- blasse, fahle Gesichtsfarbe, kalter Schweiß
Maßnahmen:
- Notruf 112
- Oberkörper erhöht lagern
- enge Kleidung lockern
- keine Medikamente oder Getränke geben
- Bewusstsein und Atmung kontrollieren
- bei Bewusstlosigkeit (siehe oben)
SCHLAGANFALL
Anzeichen:
- plötzliches Lähmungs- und/oder Taubheitsgefühl (Gesicht, Arm, Bein)
- plötzliche Sprach- und/oder Sprachverständnisstörungen
- plötzliche Sehstörungen (z. B. Doppelbilder, Sehverlust auf einem Auge)
- plötzliche, vorher nicht gekannte, äußerst starke Kopfschmerzen
Maßnahmen:
- Notruf 112
- Person auf die Seite legen
- enge Kleidung lockern
- keine Medikamente oder Getränke geben
- bei Bewusstlosigkeit (siehe oben)
VERGIFTUNG
Maßnahmen (situationsabhängig):
- Notruf 112
- keine Getränke geben (Ausnahme: Arzt-Anweisung)
- kein Erbrechen auslösen (Ausnahme: Arzt-Anweisung)
- Bewusstsein und Atmung kontrollieren
- Giftreste und Erbrochenes aufbewahren
VERKEHRSSUNFALL
Warnblinkanlage einschalten
Auto in angemessener Entfernung abstellen
Warnweste anziehen
Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen
Verbandskasten herausnehmen
Einmalhandschuhe anziehen
Sich Überblick verschaffen (Unfallort, Anzahl der Verletzten, Verletzungs-Arten)
Zuerst akut gefährdete Personen (z. B. auf stark befahrener Strasse liegende Verletzte) aus Gefahrenbereich bringen - falls erforderlich
So lange keine Lebensgefahr besteht, Unfallopfer auffordern, sich zu bewegen (mögliche Verletztungen an der Wirbelsäulen könnten zu Querschnittslähmung oder Tod führen)
Stark blutende Wunden (lebensbedrohlich) sofort durch Verbandsmaterial und ggf. Abdrücken stillen
Bewusstlose, die atmen, sofort aus dem Auto ziehen und außerhalb des Gefahrenbereichs in stabile Seitenlage bringen
Rettungsdienst rufen (ggf. schon zeitgleich mit Unfallstellen-Absicherung): Notruf 112
Unfallopfer überwachen (Bewusstsein, Atmung, Puls) und vor Auskühlung schützen (Rettungsdecke)
Beruhigend mit dem Verletzten reden: "Hilfe ist unterwegs."
Falls Atmung aussetzt: Atemspende durchführen
Falls zusätzlich Puls an Halsschlagader ausfällt: Herz-Lungen-Wiederbelebung (zumindest Herzdruckmassage) durchführen - auch bei Unsicherheit, ob Puls wirklich ausgefallen ist
ALLGEMEIN TIP'S
Abblendlicht auch am Tag einschalten
Die deutschen Autofahrer sind dazu aufgerufen, auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Seit Samstag, 1. Oktober 2005, gilt diese freiwillige Regelung. Verstöße werden (noch) nicht geahndet. Absicht des Bundesverkehrsministers ist es jedoch, nach einem noch nicht näher bestimmten Zeitpunkt eine verpflichtende Regelung einzuführen. Auf diese Weise können durch eine einfache Aktion mehr Verkehrsunfälle verhindert und somit Menschenleben gerettet werden. Autos, die auch am Tag mit Licht fahren, sind nämlich schneller zu erkennen. In einer späteren Phase sollen Neufahrzeuge mit Tag-Fahrleuchten ausgestattet werden, die beim Anstellen des Motors automatisch aktiviert werden. Diese haben eine schwächere Leuchtkraft als das herkömmliche Abblendlicht und kommen mit geringerem Energieverbrauch aus.
Tödliche Gefahr auf
Bundes- und Landstraßen
Zwei Drittel der im Strassenverkehr getöteten Menschen verunglücken auf Bundesstraßen und Landstraßen. Überhöhte Geschwindigkeit, Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen (z.B. Kurven, Bergkuppen) und Überholmanöver, denen eine Fehleinschätzung des Gegenverkehrs vorausgeht, sind die häufigsten Unfallursachen. – Aus diesem Grund sollte man auf Bundes- und Landstrassen so weit wie möglich auf das Überholen verzichten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte unbedingt eingehalten werden, und es sollte nicht zu dicht auf andere Fahrzeuge aufgefahren werden. Auch tagsüber sollte man das Abblendlicht schon einschalten, sobald die Sicht sich etwas verschlechtert. Auf diese Weise wird man von den anderen Verkehrsteilnehmern schneller und besser wahrgenommen, was die Verkehrssicherheit nachweislich erhöht.
Warnwesten-Pflicht für alle Autofahrer
In Deutschland besteht bisher nur im gewerblichen Güterverkehr und bei offiziellen Dienstfahrzeugen der Strassensicherung und der Müllabfuhr eine Warnwesten-Pflicht. In Italien, Spanien, Österreich und Portugal müssen hingegen bereits alle Autofahrer die reflektierenden roten, orangenen oder gelbgrünen Sicherheitswesten mitführen und diese beim Verlassen des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls oder einer Panne überziehen. Diese Vorschrift gilt auch für ausländische Touristen. - Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zieht ernsthaft in Erwägung, solche Warnwesten auch in Deutschland für alle Autofahrer verpflichtend zu machen. Dies dient vor allem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Personen, die sich aufgrund von Unfällen oder Pannen am Strassenrand aufhalten. Diese Personen sind dann dank der Warnweste nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Tageslicht durch die reflektierende Wirkung für die anderen Verkehrsteilnehmer schneller und besser zu erkennen. Aus dem gleichen Grund müssen auch alle Personen, die an oder auf einer Strasse arbeiten (z.B. Strassenarbeiter, Fahrer und Bedienpersonal von Müllentsorgungs- und Strassenreinigungsfahrzeugen), Warnwesten tragen.
Wie helfen bei einem Verkehrsunfall?
Wie kann man bei einem Verkehrsunfall helfen? Warnblinkanlage einschalten. Auto in angemessener Entfernung abstellen. Warnweste anziehen. Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen. Verbandkasten herausnehmen. Einmalhandschuhe anziehen. Sich Überblick verschaffen (Unfallort, Anzahl der Verletzten, Verletzungs-Arten). Zuerst akut gefährdete Personen (z.B. auf stark befahrener Strasse liegende Verletzte) aus Gefahrenbereich bringen - falls erforderlich. So lange keine Lebensgefahr besteht, Unfallopfer auffordern, sich nicht zu bewegen (mögliche Verletzungen an der Wirbelsäule könnten zu Querschnittlähmung oder Tod führen). Stark blutende Wunden (lebensbedrohlich) sofort durch Verbandmaterial und ggf. Abdrücken stillen. Bewusstlose, die atmen, sofort aus Auto ziehen und ausserhalb des Gefahrenbereichs in stabile Seitenlage bringen. Notruf absetzen und ggf. schon zeitgleich mit Unfallstellen-Absicherung beginnen. Unfallopfer überwachen (Bewusstsein, Atmung, Puls) und vor Auskühlung schützen (Rettungsdecke). Beruhigend mit Verletzten reden: „Hilfe ist unterwegs.“ Falls Atmung aussetzt: Atemspende durchführen. Falls zusätzlich Puls an Halsschlagader ausfällt: Herz-Lungen-Wiederbelebung (zumindest Herzdruckmassage!) durchführen - auch bei Unsicherheit, ob Puls wirklich ausgefallen ist.
Wenn sich ein Rettungswagen nähert ...
Nähert sich ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, so sollten Autofahrer folgende Verhaltensregeln befolgen: Das Tempo sollte verringert werden und der Blinker sollte gesetzt werden. Auf diese Weise können die Besatzung des Einsatzfahrzeugs und andere Verkehrsteilnehmer erkennen, nach welcher Seite man ausweicht. Auf Strassen mit einer Fahrspur in jede Richtung muss zum rechten Fahrbahnrand gesteuert werden. Auf Strassen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jede Richtung müssen Fahrzeuge, die sich auf der linken Spur befinden, nach links fahren, alle anderen Fahrzeuge nach rechts. Die Gasse für die Rettungsfahrzeuge wird also zwischen der linken und den rechten Spuren gebildet. Es kann notwendig sein, am Strassenrand anzuhalten. In manchen Fällen gibt es keine andere Möglichkeit, freie Bahn zu schaffen, als bei roter Ampel vorsichtig in den Kreuzungsbereich hinein zu fahren.
Notfall-Ausrüstung für alle Kraftfahrzeuge
Neben Warndreieck und Verbandkasten mit Einmalhandschuhen und Rettungsdecke (Folie: gold-silber) sollten in jedem Kraftfahrzeug folgende sinnvolle „Hilfsmittel“ für Notfälle vorhanden sein: Warnwesten dienen dazu, dass man insbesondere auf stark befahrenen Strassen (z.B. Autobahnen) und bei schlechten Sichtverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird, wenn man aufgrund einer Panne oder eines Unfalls das eigene Fahrzeug verlassen muss. Das wichtigste Argument für das Mitführen eines Feuerlöschers (möglichst mit 2 kg Pulverfüllung) ist, dass man in einem verunfallten Fahrzeug eingeklemmte Personen vor schweren Verbrennungen oder sogar dem Tod bewahren kann, wenn Mithilfe eines funktionsfähigen Feuerlöschers ein entstehender Brand schon rechtzeitig „im Keim erstickt“ werden kann. Mithilfe von Nothammer und Gurtmesser kann man sich selbst oder andere Personen gegebenenfalls aus einem verunfallten Fahrzeug befreien. Eine Beatmungsfolie dient dem Kontaktschutz bei der Atemspende, die im Rahmen einer Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt wird. Insbesondere bei einem unbekannten oder im Gesicht blutenden Wiederbelebungsopfer kommt diese zum Einsatz. Jeder Verbandkasten sollte daher zusätzlich mit einer Beatmungsfolie (z.B. „Ambu LifeKey“, in Apotheken erhältlich) ausgestattet werden.